Mammutprozess um Betrug mit Blockheizkraftwerken geht zu Ende

Nach 16 Monaten Verhandlungsdauer wird im Nürnberger Mammutprozess um einen Millionenbetrug mit Blockheizkraftwerken das Urteil erwartet. Die Ankläger fordern hohe Haftstrafen, die Verteidiger plädieren auf Bewährung oder Freispruch.

89 Verhandlungstage, 11 Angeklagte, mehr als 200 Zeugen, etwa 1400 mutmaßlich betrogene Anleger, 62 Millionen Euro Schaden: Im Mammutprozess um den millionenschweren Betrug mit Blockheizkraftwerken vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wird an diesem Donnerstag (27. Februar) das Urteil erwartet. Die deutsch-schweizerische Firma GFE soll ihre Kunden laut Anklage mit nicht funktionierenden Blockheizkraftwerken um mehr als 62 Millionen Euro betrogen haben.

Die GFE mit Hauptsitz in der Schweiz und Produktion in Nürnberg pries im Jahr 2010 „Blockheizkraftwerke in Containerbauweise“ an. Sie sollten – mit Pflanzenöl betrieben – 30-prozentige Jahresrenditen erwirtschaften. 1417 Kunden im deutschsprachigen Raum kauften die Maschinen. Eine Vertriebsorganisation, die zuvor Handyverträge und Solaranlagen vermittelt hatte, kassierte hohe Provisionen.

Tatsächlich aufgestellt wurden nur ein paar Blockheizkraftwerke. Sie produzierten von Herbst 2010 an Strom, aber beileibe nicht 24 Stunden und sieben Tage die Woche, wie im Prospekt versprochen.

An die 30 Prozent Rendite, die den Kunden vorgegaukelt wurden, habe niemand geglaubt, sagt die Staatsanwaltschaft. Ob Ex-Manager, Techniker oder Vertriebsdirektor – sie alle hätten gewusst, dass sie nichts als leere Versprechungen zu bieten hatten.

Die Ankläger fordern daher lange Gefängnisstrafen. Für den 59 Jahre alten Hauptangeklagten beantragte der Staatsanwalt zehn Jahre und neun Monate Haft. Die anderen Angeklagten – meist ebenfalls Geschäftsführer oder hochrangige Mitarbeiter aus dem Vertrieb – sollen seiner Ansicht nach zwischen knapp vier und acht Jahren hinter Gitter. Ihnen wird betrügerischer Bankrott oder Betrug vorgeworfen.

Dass es die enorm leistungsfähigen Minikraftwerke nicht gab und die Ex-GFE-Manager daher strafrechtlich verantwortlich sind, bestreitet auch die Verteidigung nicht. Doch die Anwälte bezweifeln, dass die Mitarbeiter des Vertriebs ihre Kunden wissentlich hinters Licht führten. Sie seien davon ausgegangen, dass die Kraftwerke wie versprochen funktionieren. Nach Ansicht der Verteidigung wären daher Bewährungsstrafen oder Freisprüche angemessen.

Quelle: infranken.de

Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar